1. Was bedeutet Spitex?
Spitex bedeutet spital- und heimexterne Gesundheits- und Krankenpflege und Hilfe. Spitex-Mitarbeitende pflegen und betreuen hilfebedürftige Menschen zu Hause. Es gibt gemeinnützig organisierte Spitex-Dienste und Profit orientierte Spitex-Unternehmen. Der Spitex Verband Schweiz als Dachverband der Non-Profit-Spitex besitzt das Markenrecht für das Spitex-Logo. Das Wort "Spitex" kann rechtlich jedoch nicht geschützt werden und wird sowohl von gemeinnützigen als auch kommerziellen Leistungserbringern verwendet.
2. Was bezweckt Spitex?
Dank Spitex-Leistungen können Betroffene trotz persönlicher Einschränkungen zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei, die Selbstständigkeit des Klienten/der Klientin zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege miteinzubeziehen.
Mit unseren Dienstleistungen stellen wir einen wesentlichen Teil der Basisversorgung der Bevölkerung sicher. Darin eingeschlossen sind Gesundheitsförderungs- und Präventionsmassnahmen.
3. Wie ist unsere gemeinnützige Spitex organisiert?
Wir sind Spezialisten mit einem eigenen Dienstleistungsprofil und führend im Bereich der Hilfe und Pflege zu Hause. Wir haben eine Leistungsvereinbarung mit den auftraggebenden Gemeinden. Unsere Vertragsgemeinden sind:
- Döttingen
- Klingnau
- Koblenz
4. Wer arbeitet bei der Spitex?
Wir legen grossen Wert auf fachlich qualifiziertes, sozial und persönlich kompetentes und motiviertes Personal. Diese Anforderungen tragen entscheidend dazu bei, qualitativ gute und nachweisbar wirksame Leistungen zu erbringen. Wir beschäftigen:
5. Wer kann Spitex anfordern?
Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige örtliche Spitex-Organisation. Die meisten Adressen sind unter www.spitexch.ch abrufbar.
6. Wie wird der Pflege-/Hilfsumfang festgelegt?
Bevor Spitex die Betreuung einer Person aufnimmt, klärt eine Fachperson den genauen Bedarf an Pflege- und/oder Hilfsleistungen ab. Eine Bedarfsabklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und kassenpflichtig. Sie garantiert, dass die betroffene Person weder unter- noch überversorgt wird.
7. Wo hat die Spitex Grenzen?
Die gemeinnützige Spitex bietet vielerorts keinen 24-Stunden-Dienst. Wenn die Pflege und Betreuung zu Hause aus fachlichen, menschlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr verantwortbar ist, müssen sinnvolle Alternativen gesucht werden. Ein Wechsel in eine stationäre Einrichtung ist namentlich dann angezeigt, wenn die Sicherheit der Klienten, der Angehörigen oder der Spitex-Mitarbeitenden nicht mehr gewährleistet ist, wenn pflegende Angehörige überfordert sind, oder wenn die Hilfeleistung derart intensiv geworden ist, dass sie die Möglichkeiten der Spitex übersteigt.
8. Wie arbeitet Spitex?
Die gemeinnützige Spitex ist der optimalen Qualität verpflichtet. Die Arbeitsabläufe und Dienstleistungen werden regelmässig auf die Qualität hin durchleuchtet und wo nötig angepasst. Zur Erfüllung dieses Auftrags arbeiten wir nach zeitgemässen Managementmethoden für NON PROFIT ORGANISATIONEN, insbesondere bezüglich Organisation und Personal.
9. Wie viel kosten die Spitex-Dienstleistungen?
Die Spitex-Dienstleistungen lassen sich in kassenpflichtige und nicht kassenpflichtige Angebote unterteilen. Kassenpflichtig sind gemäss KVG die ärztlich verordnete Pflege und die Bedarfsabklärung. Für diese Leistungen gibt die Krankpflege-Leistungsverordnung (KL V) folgende Rahmentarife pro Stunde vor.
Die effektiv gültige Höhe der Abgeltung der Krankenkassen richtet sich nach dem alljährlich von den Versicherungen und den kantonalen Spitex-Verbänden ausgehandelten Tarifvertrag. Dieser ist, ausser im Kanton Neuenburg, nicht kostendeckend. Der Differenzbetrag wird im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit den Gemeinden festgelegt.
Nicht kassenpflichtig sind unter anderem die hauswirtschaftlichen Leistungen und jene Pflegeleistungen, die nicht in der KL V aufgelistet sind. Diese Preise legt die Spitex-Organisation fest.
10. Wer bezahlt die Spitex-Dienstleistungen?
Wer kassenpflichtige Spitex-Dienstleistungen bezieht, erhält die Kosten minus Selbstbehalt von der Krankenkasse rückvergütet. Unfallversicherungen erstatten Pflegekosten nach den kantonalen Krankenpflegetarifen zurück, sofern es sich um UVG-Pflichtleistungen handelt.
Nicht kassenpflichtige Leistungen bezahlen die Klientinnen und Klienten grundsätzlich selber. Gewisse Bereiche können durch Zusatzversicherung abgedeckt werden. Ungedeckte Spitex-Kosten können unter Umständen über Ergänzungsleistungen zurückerstattet werden. Wer keine Überraschungen erleben will, kontaktiert vorgängig seine Krankenversicherung.
11. Wie werden die gemeinnützigen Spitex-Organisationen finanziert?
Die dem Kunden in Rechnung gestellten Tarife sind weder in der Krankenpflege noch im Bereich Hauswirtschaft kostendeckend. Die ungedeckten Kosten werden durch die Gemeinden als Auftraggeber der Spitex-Organisationen finanziert. Die gesetzlichen Auflagen verpflichten die Spitex-Organisationen zum betriebswirtschaftlichen Umgang mit den finanziellen Mitteln. Das neue Pflegegesetz regelt die Zuständigkeit und Verantwortung für die Spitexorganisationen im Kanton Aargau.